Ein Gesuch um Beurlaubung ist vor einer Fehlzeit unter Angabe triftiger Gründe einzureichen, wie in § 38 der Übergreifenden Schulordnung geregelt: § 38 Beurlaubung, […] (1) Eine Beurlaubung vom Unterricht und von sonstigen für verbindlich erklärten schulischen Veranstaltungen kann aus wichtigem Grund erfolgen. Die aus religiösen Gründen erforderliche Beurlaubung ist zu gewähren. (2) Eine Beurlaubung von einzelnen Unterrichtsstunden gewährt die Fachlehrkraft. Bis zu drei Unterrichtstagen beurlaubt die Klassenleiterin, der Klassenleiter, die Stammkursleiterin oder der Stammkursleiter, in anderen Fällen die Schulleiterin oder der Schulleiter. Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sollen nicht ausgesprochen werden; Ausnahmen kann die Schulleiterin oder der Schulleiter gestatten. Die Vorlage einer schriftlichen oder elektronischen Begründung und die Vorlage von Nachweisen kann verlangt werden. […]
Vorlage für die nachträgliche Entschuldigung einer Fehlzeit (z. B. aufgrund von Krankheit) bei der Klassenleitung