Mitgestalten

Konstruktives Miteinander

Liebe Eltern,

es freut uns, dass Sie sich für die Arbeit des Elternbeirates am St.-Willibrord-Gymnasium in Bitburg interessieren. Mit dieser Homepage wollen wir Sie, über uns, den Schulelternbeirat (SEB), unsere Aufgaben, sowie die Projekte, für die wir uns engagieren, informieren.

Es tut sich viel an unserer Schule. Die Voraussetzung dafür: Eine vertrauensvolle, offene und konstruktive Zusammenarbeit zwischen Schülern, Lehrern und Eltern. Diesbezüglich sind wir auf einem guten Weg. Wir haben viele Dinge angestoßen und nötigenfalls hartnäckig verfolgt. Dass wir nicht jeden immer zufrieden stellen können, ist uns auch durchaus bewusst. Wer eigene Ideen einbringen oder sich selbst engagieren will, ist herzlich zur Mitarbeit (z.B. in der Steuergruppe) eingeladen.

Sehr geehrte Eltern, es gibt viel zu tun, packen auch Sie mit an! Wir brauchen ihre Anregungen, Informationen und auch Kritik. Bleiben wir also im Gespräch. Wir hoffen mit dieser Homepage noch besser für Sie erreichbar zu sein und außerdem zu einem regen Informationsaustausch und ein gutes kommunikatives Miteinander von Schülern, Eltern und Lehrer beizutragen.

Schulelternsprecher:
Michael Venz
Stellvertreterin:
Hermann-Josef Jutz
Schriftführer:
Silke Wenzel
Schulausschuss-Mitglieder:
Delara Delavari, Michael Venz, Sylvia Bruch, Philipp Kesse, Anna Marx, Karina Hauer, Simon Rüth, Felix Schommer

Schulbuch-Ausschuss:
Yvonne Follmann, Pia Föhr, Silke Wenzel Hanna Scharfbillig, Anke Grupen, Sarah Pauls-Schuh

Klassen- und Kurselternvertreter/innen 2023/24:
Liste der Elternvertreter/innen

Die Klassen- und Kurselternsprecher sind über eine Schul-Email-Adresse erreichbar. Die Mail-Adresse besteht aus der Bezeichnung der Klasse/des Kurses @st-willi.de.

Die Aufgaben des Schulelternbeirats sind im Landesgesetz über die Schulen in Rheinland-Pfalz, §40 Schulelternbeirat verankert:

1. Der Schulelternbeirat hat die Aufgabe die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten. Der Schulelternbeirat soll die Schule beraten, sie unterstützen , ihr Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten.

2. Der Schulelternbeirat vertritt die Eltern gegenüber der Schule, der Schulverwaltung und gegenüber der Öffentlichkeit. Er nimmt die Mitwirkungsrechte der Eltern wahr.

3. Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet den Schulelternbeirat über alle Angelegenheiten, die für das Schulleben von wesentlicher Bedeutung sind.

Der Schulelternbeirat ist anzuhören bei allen für die Schule wesentlichen Maßnahmen, insbesondere bei

1. Veränderungen des Schulgebäudes, der schulischen Anlagen und Einrichtungen

2. der Einführung neuer Lern- und Arbeitsmittel, soweit nicht der Schulbuchausschuss zuständig ist,

3. Anträgen an den Schulträger mit Bezug auf den Haushaltsplan der Schule,

4. der Einrichtung von freiwilligen Unterrichtsveranstaltungen (z. B. Arbeitsgemeinschaften),

5. Fragen im Zusammenhang mit Regelungen der Beförderung der Schülerinnen und Schüler,

6. Regelungen zur Ausstattung der Schulbibliothek und der Schulbücherei,

7. der Festlegung der beweglichen Ferientage.

Des Benehmens mit dem Schulelternbeirat bedürfen

1. die Maßnahmen für Schulentwicklung und Qualitätssicherung,

2. die Erweiterung, Einschränkung oder Aufhebung der Schule,

3. die Einbeziehung der Schule in einen Schulversuch,

4. die Verleihung einer Bezeichnung oder Änderung der Bezeichnung einer Schule,

5. die Organisation von Unterricht und außerunterrichtlicher Betreuung in der Ganztagsschule,

6. die Aufstellung von Grundsätzen der Schule für die Durchführung außerunterrichtlicher schulischer Veranstaltungen,

7. die Aufstellung von Grundsätzen der Schule für die außerschulische Benutzung der Schulgebäude und Schulanlagen,

8. die Aufstellung von Grundsätzen der Schule für den Unterrichtsausfall bei besonderen klimatischen Bedingungen,

9. die Aufstellung der Hausordnung.

Der Zustimmung des Schulelternbeirats bedürfen folgende Maßnahmen der Schule:

1. Abweichungen von der Stundentafel, soweit sie in das Ermessen der einzelnen Schule gestellt sind, um fachliche oder pädagogische Schwerpunkte zu setzen,

2. Aufstellung von Grundsätzen eines besonderen unterrichtlichen Angebots

3. Aufstellung von Grundsätzen über den Umfang und die Verteilung von Hausaufgaben,

4. Regelungen für die Teilnahme von Eltern am Unterricht des eigenen Kindes,

5. Aufstellung von Grundsätzen für die Durchführung von Schulfahrten,

6. Einführung und Beendigung der Fünftagewoche und wesentliche Änderungen der Unterrichtszeit, soweit sie der einzelnen Schule überlassen sind,

7. Abschluss von Schulpartnerschaften und Aufstellung von Grundsätzen für den Austausch von Schülerinnen und Schülern,

8. grundsätzliche Fragen der Berufsberatung, der Gesundheitspflege, der Ernährung und des Jugendschutzes in der Schule.

Wird ein Einvernehmen nicht erreicht, so kann die Schulleiterin oder der Schulleiter oder der Schulelternbeirat die Entscheidung des Schulausschusses herbeiführen. Die Rechte der Schulaufsicht bleiben unberührt.

Sie sind als Elternvertreter gewählt worden?
Die folgenden Materialien sollen Sie bei Ihrer Arbeit unterstützen.
Sie finden hier vorgefertigte Musterschreiben für Einladungen und eine umfangreiche Themenliste für Elternabende.

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