Neue Quarantäneregeln

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

ab Montag, dem 31. Januar 2022 treten wieder neue Corona-Regelungen in Kraft. Sie betreffen vor allem die Absonderungsbestimmungen. In dem entsprechenden Schreiben des Ministeriums heißt es:

„Vor diesem Hintergrund und um für möglichst viele Schülerinnen und Schüler verlässlichen Schulunterricht in Präsenz zu gewährleisten, wird der Kreis der abzusondernden Personen – wie das auch schon in der Vergangenheit der Fall war und wie das auch in der Mehrzahl der anderen Bundesländer gehandhabt wird – auf die Infektionsfälle begrenzt. Künftig müssen sich also ausschließlich infizierte Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und anderes infiziertes Personal gemäß den geltenden Absonderungsregelungen isolieren. Die Personen aus dem Umkreis der infizierten Person müssen dann nicht mehr in Quarantäne. Somit testen sich alle Personen der betroffenen Lerngruppe oder Klasse, so wie bereits aktuell geltend, an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen selbst. Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme wird die anlasslose Testfrequenz von bisher zwei auf jetzt drei Testungen pro Woche zunächst bis zu den Winterferien erhöht. Weiterhin gilt, dass geimpfte und genesene Personen an den Testungen auf freiwilliger Basis teilnehmen können; bei Minderjährigen müssen die Eltern zustimmen. Die Regelungen treten mit der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung und der neuen Absonderungsverordnung am kommenden Montag, 31. Januar 2022, in Kraft. Auch weiterhin kann das örtliche Gesundheitsamt im begründeten Einzelfall weitergehende Maßnahmen anordnen.“

Sehr geehrte Eltern, ich danke Ihnen sehr für Ihre Kooperation.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Krämer, OStD

Schulleiter

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