In einem Schulschreiben von Frau Dr. Hubig heißt es:
Während der Winterferien hat sich die Infektionslage weiter entspannt: Wir haben seit Tagen rückläufige Infektionszahlen und keine Zunahme von schweren Krankheitsverläufen. Genau wie in allen anderen gesellschaftlichen Bereichen und wie in den anderen Bundesländern können wir auch in den rheinland-pfälzischen Schulen deshalb weitere Schritte gehen, um Ihnen sowie den Schülerinnen und Schülern mehr Normalität zu ermöglichen, aber den Präsenzunterricht nicht zu gefährden. Deshalb soll es bis zu den Osterferien weiterhin Testungen an den Schulen geben, die in einem Schritt reduziert werden können. Die Hygienemaßnahmen bleiben wichtig und sollen deshalb nur schrittweise zurückgefahren werden.
Um Ihnen die notwendige Planungssicherheit in der aktuellen Situation zu geben, informiere ich Sie im Folgenden gerne über die weiteren Regelungen, die an den rheinlandpfälzischen Schulen vorgesehen sind. Die Regelungen, die für den Zeitraum nach dem 19. März 2022 vorgesehen sind, stehen unter dem Vorbehalt einer entsprechenden bundesgesetzlichen Regelung.
Bis einschließlich 11. März 2022 bleibt es – wie bereits angekündigt – bei den bestehenden Regelungen: Dazu gehören die Maskenpflicht am Platz und das dreimalige anlasslose Testen pro Woche sowie das anlassbezogene Testen an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen. Ab dem 14. März 2022 soll zweimal pro Woche anlasslos und nach einem Infektionsfall fünf Mal anlassbezogen getestet werden, die Maskenpflicht in Grundschulen und Förderschulen entfällt am Platz, weil gerade die Jüngsten beim Spracherwerb durch die Masken beeinträchtigt werden. Für alle Schulen gilt darüber hinaus: Wie im Freizeitbereich wird es auch im Sportunterricht keine Maskenpflicht mehr geben, damit Kinder und Jugendliche sich wieder mehr bewegen können. Analog dazu entfallen auch die Einschränkungen für den Musikunterricht.
Wenn sich diese Maßnahmen bewähren und sich die Infektionszahlen weiter rückläufig entwickeln, entfällt ab dem 21. März 2022 für alle Schülerinnen und Schüler die Maskenpflicht am Platz. Selbstverständlich kann – wie auch bisher – die Maske freiwillig weiter getragen werden.
Die erweiterte Beurlaubungsregelung in der Ganztagsschule entfällt an Grund- und Förderschulen zum 14. März 2021. Des Weiteren ist bei durchmischten Schülergruppen am Nachmittag in der Ganztagsschule und der Betreuenden Grundschule eine blockweise Sitzordnung nicht mehr zwingend vorzusehen. Ab dem 21. März 2021 gelten diese Regelungen auch für die weiterführenden Schulen. … Der Hygieneplan-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz sowie die dazugehörigen Dokumente werden entsprechend aktualisiert und Ihnen rechtzeitig zugesendet.
Alle Maßnahmen sind natürlich abhängig von der Infektionslage und den geplanten bundesgesetzlichen Regelungen und können gegebenenfalls angepasst werden.